Eine Konferenz im Rahmen der Sensibilisierungswochen der Stadt Luxemburg.
Der Aktionsplan des Luxemburger Staates beruft sich auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Für die einen ist es ein komplexes und viel zu abstraktes rechtliches Konstrukt, welches nicht konkret genug auf die alltäglichen Probleme der Menschen mit Behinderung eingeht.
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