Artikel über “Noch ein weiter Weg“ vom Hörgeschädigten Beratung SmH

Vor einem Jahr wurde die Deutsche Gebärdensprache per Gesetz anerkannt – Hörgeschädigte bekamen Rechte – Aber die Praxis gestaltet sich schwierig

Es war ein wichtiger Meilenstein in Sachen Inklusion: Am 24. Juli 2018 wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Gebärdensprache in Luxemburg anerkannt. Das Parlament sprach sich einstimmig für das entsprechende Gesetz aus, das den Hörgeschädigten und ihren Familien auch eine Reihe von Rechten zuerkennt. So erhält jedes Kind das Recht, dem Unterricht sowohl in der Grund- als auch in der Sekundarschule in der Gebärdensprache zu folgen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Menschen mit Hörschwierigkeiten 100 Stunden Kurse in Deutscher Gebärdensprache kostenlos in Anspruch nehmen können. Gleiches gilt für Angehörige und Partner. In den Beziehungen zu öffentlichen Verwaltungen besteht das Recht, auf Gebärdensprache – und damit auf einen entsprechenden Dolmetscher – zurückzugreifen, dies ohne Kosten für den Bürger.

 

Mangel an Dolmetschern

Aber was auf dem Papier gut klingt, ist in der Praxis ein ständiges Kopfzerbrechen. Zum einen, weil ein akuter Mangel an Gebärdensprachedolmetschern besteht. „Es gibt derzeit zwei in Luxemburg und die sind aktuell am „Centre de Logopédie“ beschäftigt“, führt Sabrina Collé, Direktionsbeauftragte der HörgeschädigtenBeratung SmH aus.

Der mit dem Familienministerium konventionierte Dienst ist die einzige soziale Beratungsstelle für Menschen mit Hörschädigung in Luxemburg und gibt Unterstützung in den Bereichen Soziales, Arbeit, Administratives, Kommunikation und Dolmetschen. Derzeit muss die Beratung allerdings ohne Dolmetscher auskommen. „Wir hoffen, dass wir bis Ende des Jahres einen Dolmetscher haben“, sagt Collé, die insgesamt darauf hinweist, dass auch andere Länder Probleme haben, solche Spezialisten zu rekrutieren, deren Ausbildung in der Regel fünf Jahre dauert. Während etwa in Deutschland das Angebot in den Ballungsgebieten ausreicht, sind Gebärdensprachendolmetscher in den ländlichen Regionen Mangelware. Im Raum Trier gebe es zum Beispiel nur einen.

Mehrsprachigkeit als Hürde

Die Lage in Luxemburg wird noch durch die Mehrsprachigkeit erschwert. Dolmetscher mögen in Deutscher Gebärdensprache ausgebildet sein, aber längst nicht alle Gesetztexte oder Verwaltungsdokumente gibt es auf Deutsch. Und längst nicht alle Verwaltungen sind per E-Mail erreichbar. Für Hörgeschädigte, die aus anderen Sprach- und Kulturkreisen kommen, ist die Lage noch verzwickter.

Und auch wenn die Dokumente auf Deutsch vorliegen und der Hörgeschädigte mit Deutsch aufgewachsen ist, sind die Hindernisse nicht aus dem Weg geräumt. Sabrina Collé weist darauf hin, dass Menschen, die nie die Chance hatten, die Sprache so zu lernen, wie Menschen ohne Hörbeeinträchtigung, anders kommunizieren, mitunter auch im Schriftverkehr andere Satzstrukturen benutzen, die nicht immer von der Gegenseite verstanden werden. „Ein Hörgeschädigter kann nicht zwischen den Zeilen lesen“, unterstreicht die ausgebildete Schriftdolmetscherin.

Alltag als Herausforderung

Gleichsam verstehen Hörgeschädigte nicht immer den Textaufbau in Schriftstücken. Die HörgeschädigtenBeratung SmH habe sehr viel damit zu tun, diese Hürden abbauen zu helfen. Auch indem sie Kurse am „Institut national d’administration publique“ gibt, um Beamte für die Probleme der Hörgeschädigten zu sensibilisieren. Für Collé trägt diese Arbeit Früchte, immer mehr Informationen werden auf die Bedürfnisse der Hörgeschädigten abgestimmt.

Dennoch gibt es in deren Alltag eine Menge Situationen, in denen sie sich verloren sehen. Schon ein Arztbesuch kann zu einer riesigen Herausforderung werden, von einem medizinischen Notfall ganz zu schweigen.

Die notwendige Dolmetscher-Unterstützung in diesem Fall schnell an Ort und Stelle zu bekommen, ist ausgesprochen schwierig. Das ist aber auch die Gestaltung der Freizeit etwa. „Spontan etwas zu entscheiden, ist für Betroffene fast schon ein Ding der Unmöglichkeit“, sagt Sabrina Collé, die noch einen weiten Weg hin zu einer vollständigen Inklusion von Hörgeschädigten in die Gesellschaft sieht.

Die technologischen Fortschritte durch Verbesserung der Hörapparate oder Implantaten oder gar von elektronischen Übersetzungshilfen mögen dabei helfen, doch der Schlüssel sei nach wie vor das Verständnis und der Respekt vor den Bedürfnissen der Hörgeschädigten.

„Lehrplan Deutsche Gebärdensprache“ in Ausarbeitung

Was das im Gesetz eingeschriebene Recht eines jeden hörgeschädigten Kindes auf einen Grund- und Sekundarschulunterricht in Gebärdensprache anbelangt, so tritt das erst bei der „Rentrée“ 2020/2021 in Kraft. Am „Centre de Logopédie“ wird in diesem Sinne durch eine Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Forschungs- und Innovationsdienst des Bildungsministeriums (SCRIPT) und einem externen Experten ein „Lehrplan Deutsche Gebärdensprache“ erstellt, wie uns Marc Schmidt, der Direktor des Zentrums, auf Nachfrage mitteilte. Gleichzeitig beschäftige sich eine weitere Arbeitsgruppe mit den Richtlinien für die Integration der Gebärdensprache in den Unterricht.

„Das Modell einer bimodalen bilingualen Erziehung und Förderung wird dabei eine wichtige Rolle spielen“, sagt Schmidt. Die anderen Punkte des Gesetzes, etwa das Angebot an Kursen für Deutsche Gebärdensprache, seien umgesetzt.

Quelle: CLAUDE KARGER (LUXEMBURG) vom Editions Lëtzebuerger Journal s.a. Luxemburg

Quelle: https://www.journal.lu/top-navigation/article/noch-ein-weiter-weg-1/

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